GEG-konform ab 2024
Wir kennen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes und melden Maßnahmen korrekt an die zuständige Stelle.
Vom alten Kessel zur neuen Wärme
Wir tauschen Ihre Gas- oder Ölheizung gegen ein modernes System — meist eine Wärmepumpe, gelegentlich Hybrid. Mit Förderoptimierung, Heizlastberechnung und hydraulischem Abgleich.

Wir kennen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes und melden Maßnahmen korrekt an die zuständige Stelle.
Nach DIN EN 12831 — Basis für eine Anlage, die nicht überdimensioniert ist und sich rechnet.
Jede Heizfläche bekommt genau die Wärme, die sie braucht — Voraussetzung für eine effiziente Wärmepumpe.
Bei defekter Anlage organisieren wir innerhalb von 1–2 Werktagen eine Übergangsheizung — Sie sind nicht im Kalten.
Eine alte Öl- oder Gasheizung muss nicht morgen raus. Sinnvoll ist der Tausch, wenn der Kessel über 20 Jahre alt ist, die nächste Reparatur kostspielig wird oder die Brennstoffpreise Ihre Kalkulation kippen. Wir rechnen mit Ihnen durch, was Ihre Anlage im Bestand kostet — und was ein Tausch im Vergleich bedeutet.
Eine ungesteuerte Panik-Sanierung ist selten der beste Plan. Wir kennen Fälle, in denen ein Kombi-Schritt aus Heizungstausch und Hüllen-Maßnahme über zwei Förderperioden wirtschaftlich besser war als alles auf einmal.
Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen, bis sie ausfallen — eine pauschale Pflicht zum Tausch gibt es nicht. Bei Neueinbau gilt die 65-%-Erneuerbar-Pflicht; in Gebieten mit kommunalem Wärmeplan kann es regionale Erleichterungen oder Pflichten geben.
Für den Niederrhein gilt: kommunale Wärmepläne kommen zeitversetzt, jede Stadt entscheidet eigenständig. Wir prüfen Ihren Fall mit dem Stand bei Antragstellung — nicht mit Pressemeldungen.
Wenn die Wärmepumpe allein technisch knapp wird (z.B. weil die Heizflächen ungünstig liegen), bauen wir hybrid: Wärmepumpe für den Großteil der Heizperiode, bestehende Gas-Brennwert-Therme für Spitzenlast. Das halbiert oft den Investitionsbedarf und ist GEG-konform bei mindestens 65 % erneuerbarem Anteil.
Hybrid ist kein Kompromiss — sondern in vielen Bestandsbauten die wirtschaftlich richtige Antwort.
Der Heizungstausch ist einer der lukrativsten Förder-Hebel überhaupt. Basisförderung, Klimabonus und der gestaffelte Einkommens-Bonus addieren sich zu bis zu 70 % über die KfW 458. Wir reichen den Antrag gemeinsam mit unserem Energieberater ein — vor Auftragsvergabe, sonst geht die Förderung verloren.

Anwendungsfälle
Wir sagen Ihnen vor Ort ehrlich, wo der Aufwand sich rechnet und wo nicht. Hier eine erste Einschätzung nach Bautyp und Sanierungsstand.
Klassischer Fall für den vollen Klimabonus. Wir empfehlen meist die Wärmepumpe, gelegentlich Hybrid. Tankstilllegung und Entsorgung organisieren wir mit.
Bei alter Gas-Therme und steigenden Gas-Preisen rechnet sich der Tausch in der Regel über die Lebensdauer der neuen Anlage. Klimabonus gilt auch hier, solange die alte Therme funktionsfähig ist.
Wenn die Therme im Winter ausfällt, ist Eile geboten. Wir organisieren eine Mietheizung in 1–2 Werktagen und planen den Tausch parallel. Förderung gilt — aber Frist-Reihenfolge muss stimmen.
Bei sehr großer Heizlast oder schlecht für die Wärmepumpe geeigneter Bestand sind Pellets eine Alternative — wir bauen das, sehen es aber nicht als Default. Beratung vor Ort.
Für Bestandsbauten mit ungünstigen Heizflächen oder hoher Vorlauftemperatur ist Hybrid oft die wirtschaftlich richtige Antwort. Gas-Brennwert übernimmt nur Spitzenlast.
Vertiefen
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Was wirklich für bestehende Heizungen gilt.
Details ansehenAblauf, Förderung, Tankstilllegung.
Details ansehenWenn die Therme älter wird.
Details ansehenWärmepumpe + Brennwert kombiniert.
Details ansehenWenn die Therme im Winter ausfällt.
Details ansehenFAQ
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