WP-Anteil typisch
70–85 % der Heizarbeit
Wärmepumpe + Brennwert pragmatisch
Hybrid ist kein Kompromiss, sondern in vielen Bestandsbauten die wirtschaftlich richtige Antwort. Wärmepumpe übernimmt den Großteil der Heizperiode, die bestehende Gas-Brennwert-Therme springt nur in der Spitze ein.
WP-Anteil typisch
70–85 % der Heizarbeit
Brennwert-Anteil
15–30 % (Spitzenlast)
Förderfähigkeit
Nur WP-Anteil, ≥ 65 % erneuerbar, ohne Klimabonus
Investitions-Ersparnis
Häufig 20–40 % vs. Voll-Tausch
Wenn die Heizlast hoch ist und die Heizflächen nicht für eine reine Wärmepumpen-Lösung optimal ausgelegt sind, vermeidet Hybrid die Heiz-Stab-Falle. Eine zu klein dimensionierte Wärmepumpe springt im Hochwinter auf den elektrischen Heizstab — und Sie heizen mit Strom direkt. Wirtschaftlich katastrophal.
Hybrid umgeht das: Wärmepumpe wird auf den Großteil der Heizarbeit ausgelegt, die bestehende Brennwert-Therme übernimmt die Spitzenlast. Das Investitions-Volumen ist deutlich niedriger als bei reiner Wärmepumpen-Lösung mit Heizkörper-Tausch.
Die Regelung entscheidet anhand der Außentemperatur, welches Gerät heizt. Unterhalb des Bivalenz-Punktes (typisch −2 bis −5 °C) übernimmt die Brennwert-Therme. Das geschieht automatisch — Sie merken davon nichts außer den niedrigeren Betriebskosten.
Für die Förderung zählt das Zusammenspiel: Die Wärmepumpe muss so ausgelegt sein, dass sie den Großteil der Wärme liefert — vereinfacht mindestens 30 % der Heizleistung bei Parallelbetrieb —, beide Geräte brauchen eine gemeinsame, fernansprechbare Regelung, und die Spitzenlast übernimmt ein Brennwertgerät.
FAQ
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Beim Gas-Tausch rechnen wir realistisch — die Wirtschaftlichkeit ist nicht so klar wie beim Öl-Tausch. Bei alter Therme und steigenden Gas-Preisen lohnt es sich in der Regel; bei moderner Therme mit gutem Wirkungsgrad ist Hybrid manchmal die bessere Antwort.
Details ansehenÖl-Heizungen sind der häufigste Anlass für einen Tausch — vor allem aus wirtschaftlichen Gründen. Wir machen das oft. Der Klimageschwindigkeitsbonus (Startsatz +16 %, halbjährlich sinkend) greift hier in der Regel sicher.
Details ansehenSeit 29.07.2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) — und es gilt neu: Die 65-%-Vorgabe für neue Heizungen ist entfallen, bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen. Wir prüfen Ihren Fall mit dem aktuellen Stand, nicht mit Pressemeldungen.
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Sie schildern Ihr Projekt, wir kommen vorbei. Klar formuliert, ohne Hochglanz-Versprechen.