Sanibrüder GmbH

Was wirklich für Bestandsgebäude gilt

GEG 2026.

Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen, bis sie ausfallen — eine pauschale Pflicht zum Tausch gibt es nicht. Was sich ab 2026 ändert, hängt vom kommunalen Wärmeplan ab. Wir prüfen Ihren Fall mit dem aktuellen Stand, nicht mit Pressemeldungen.

Bestand

Weiterbetrieb erlaubt bis Ausfall

Neueinbau

65 % Erneuerbar-Pflicht

Kommunaler Wärmeplan

Stichtag stadt-spezifisch

Reparatur am Bestand

Bis 24 Monate erlaubt

Was ändert sich konkret

Bei Neueinbau von Heizungen gilt: 65 % der Wärme müssen aus erneuerbaren Energien stammen. In der Praxis heißt das in Bestandsgebäuden meist Wärmepumpe oder Hybrid. Reine Öl- oder Gas-Brennwert-Anlagen sind bei Neueinbau im allgemeinen nicht mehr GEG-konform.

Bei bestehender, funktionsfähiger Heizung gilt: Sie dürfen weiter betreiben. Bei Defekt gibt es eine Reparatur-Frist von bis zu 24 Monaten — und in dieser Zeit Übergangs-Lösungen.

Kommunaler Wärmeplan — und was er für uns am Niederrhein bedeutet

Großstädte (>100.000 Einwohner) müssen bis Mitte 2026 einen Wärmeplan haben, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Im kommunalen Wärmeplan steht, ob Sie an ein Wärmenetz angeschlossen werden könnten — oder ob individuelle Lösungen weiter Standard bleiben.

Für den Niederrhein gilt: viele Kommunen sind in der Erarbeitung. Wir prüfen Ihren Fall mit dem Stand zum Antragstellung-Zeitpunkt. Pauschal-Aussagen helfen Ihnen nicht.

Praktische Empfehlung

Wenn Ihre Heizung über 15 Jahre alt ist und gut funktioniert: kein Grund zur Panik. Wir empfehlen einen Tausch-Plan-Horizont von 3–5 Jahren — mit Vorbereitung auf Förder-Lage und kommunalen Wärmeplan-Stand.

Wenn Ihre Heizung über 20 Jahre alt ist oder Probleme zeigt: jetzt mit der Planung beginnen. Förder-Hebel ist heute höher als wahrscheinlich in den kommenden Jahren.

FAQ

Häufige Fragen.

Müssen wir wegen GEG tauschen, wenn die Heizung noch funktioniert?
Nein. Bestandsanlagen dürfen weiterlaufen, bis sie defekt sind.
Was passiert, wenn die Heizung 2026 ausfällt?
Reparatur ist erlaubt; Wieder-Einbau einer fossilen Heizung nur in eng begrenzten Übergangs-Fällen. Wir prüfen mit Ihnen den jeweils aktuellen Stand.
Bekommt mein Haus ein Wärmenetz?
Hängt vom kommunalen Wärmeplan ab. Wir prüfen das vor der Tausch-Entscheidung — wenn ein Anschluss realistisch ist, lohnt es sich oft, zu warten.

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