Mehr dazu
Hybrid-Sub-SeiteGlossar
Hybrid-Lösung
Wärmepumpe für Grundlast + Brennwert für Spitzenlast.
Hybrid kombiniert Wärmepumpe (für den Großteil der Heizperiode) mit der bestehenden Gas-Brennwert-Therme (für Spitzenlast). Wirtschaftlich oft besser als Voll-Tausch bei großer Heizlast und ungünstigen Heizflächen.
Förderung (KfW 458): Gefördert wird nur der Wärmepumpen-Anteil, nicht der Gaskessel. Bedingung ist, dass das Haus danach zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie beheizt wird. Das neue GModG schreibt das nicht mehr vor, die Förderung verlangt es weiter. Als erfüllt gilt das in der Regel, wenn die Wärmepumpe mindestens 30 % der Heizleistung oder Heizlast übernimmt (bei Betrieb abwechselnd statt parallel: 40 %), beide Geräte gemeinsam geregelt werden und der Spitzenlastkessel ein Brennwertgerät ist. Bei Kompaktgeräten mit eingebautem Gasteil setzt die KfW pauschal 65 % der Kosten als förderfähig an. Den Klimageschwindigkeits-Bonus gibt es mit Gas-Spitzenlast grundsätzlich nicht; Grundförderung und Einkommens-Bonus bleiben möglich. Ob Ihre Anlage die Bedingungen erfüllt, prüfen wir bei der Planung.
Bereit für die Energiewende?
Nutzen Sie bis zu 70 % Förderung. Unsere Beratung ist kostenlos und zu nichts verpflichtet.
Lieber schreiben? Zum Kontaktformular
