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Glossar

GModG — Gebäudemodernisierungsgesetz

Seit 29.07.2026 gültiges Heizungsgesetz (früher GEG). Freie Wahl der Heizungsart, Bioanteil für neue Gas- und Ölheizungen ab 2029.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist das umbenannte und geänderte Gebäudeenergiegesetz. Die Heizungsregeln gelten seit 29.07.2026, weitere Teile zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie ab 01.01.2027.

Eigentümer entscheiden selbst, welche Heizungsart sie einbauen: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid, Biomasse — oder weiterhin Gas und Öl. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen; das Betriebsverbot für alte Kessel ist entfallen.

Wer ab 29.07.2026 eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 mindestens 10 % der Wärme aus Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff decken, ab 2030 15 %, ab 2035 30 %, ab 2040 60 % (Biotreppe). Eine passend ausgelegte Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllt die Pflicht ebenfalls. Eine Grüngasquote für Brennstofflieferanten soll ab 2028 folgen; bis 2045 sollen Heizbrennstoffe klimaneutral sein.

In Gebäuden ab sechs Wohnungen gelten zusätzlich: Betriebsprüfung neuer Wärmepumpen nach der ersten Heizperiode, Prüfung älterer Heizungen und hydraulischer Abgleich beim Heizungstausch.

Die Heizungsförderung (BEG) wird fortgesetzt.

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