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Glossar

GEG — Gebäudeenergiegesetz

Bis 28.07.2026 gültiger Name des Gebäudeenergiegesetzes; seit 29.07.2026 in geänderter Fassung als Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).

Das GEG regelte die energetischen Anforderungen an Gebäude. Seit 2024 verlangte es für neue Heizungen 65 % erneuerbare Energien — im Neubaugebiet sofort, im Bestand gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung, also meist erst ab Mitte 2026 bzw. Mitte 2028.

Seit 29.07.2026 heißt das Gesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die 65-%-Vorgabe, die Beratungspflicht vor Einbau einer Gas- oder Ölheizung und das Betriebsverbot für alte Kessel sind entfallen.

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