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Gesetzeslage 2026

Heizungsgesetz 2026: was gilt im Bestand?

Seit 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) in neuer Fassung. Hier eine sachliche Aufstellung, was für Ihren Bestand am Niederrhein gilt — und was nicht.

Sanieren7 Min Lesezeitaktualisiert 2026-10-06Entwurf — Fachprüfung ausstehend

Der grundlegende Befund

Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen. Eine pauschale Pflicht zum Tausch gibt es nicht, und das frühere Betriebsverbot für über 30 Jahre alte Kessel ist entfallen. Niemand kommt und schaltet Ihre funktionsfähige Gas-Therme ab.

Die gesetzliche Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden, ist entfallen. Sie entscheiden selbst, welche Heizungsart Sie einbauen: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid, Biomasse — oder weiterhin Gas und Öl.

Was sich bei Gas und Öl ändert

Wer ab dem 29.07.2026 eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Teil der Wärme aus Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff decken: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040 (Biotreppe). Eine passend ausgelegte Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllt die Pflicht ebenfalls. Bestehende Heizungen sind davon nicht betroffen. Zusätzlich soll ab 2028 eine Grüngasquote für die Lieferanten gelten; die Details legt ein eigenes Gesetz fest, das die Bundesregierung bis 01.12.2026 vorlegen soll.

Für Ihre Entscheidung heißt das: Eine Wärmepumpe ist nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Ob sie sich für Sie lohnt, ist eine Frage der Wirtschaftlichkeit, der Förderung und der Unabhängigkeit von Brennstoffen — genau das rechnen wir mit Ihnen durch.

Kommunaler Wärmeplan — Orientierung, keine Pflicht

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten ihren Wärmeplan bis 30.06.2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben bis 30.06.2028 Zeit. Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz wahrscheinlich ist und wo Einzelheizungen Standard bleiben. Eine Pflicht für Sie als Eigentümer folgt daraus seit dem GModG nicht mehr — und auch keine Zusage für einen Anschluss.

Kamp-Lintfort hat seinen Wärmeplan bereits 2024 beschlossen; Fernwärme ist dort vor allem für einzelne Quartiere vorgesehen. Die Nachbarkommunen am Niederrhein sind unterschiedlich weit. Wir schauen mit Ihnen in den Plan Ihrer Kommune, bevor Sie entscheiden.

Praktische Empfehlung

Heizung älter als 20 Jahre und Probleme zeigt sich: jetzt Tausch planen. Förder-Hebel ist heute höher als wahrscheinlich in den kommenden Jahren.

Heizung 15–20 Jahre und gut funktionsfähig: Tausch-Horizont 3–5 Jahre. Wir prüfen jährlich, ob die Förder-Lage eine Verschiebung wirtschaftlich macht.

Heizung unter 15 Jahre und gut funktionsfähig: kein Handlungsdruck. Wartung weiter, planen kann man trotzdem.

Was Sanibrüder konkret macht

Wir prüfen Ihren Fall mit dem Stand zum Zeitpunkt der Antrags-Stellung. GModG, kommunaler Wärmeplan, Förder-Lage — wir geben Ihnen die Aussage, die im konkreten Fall gilt, nicht die aus Pressemeldungen.

Passender Service

Heizungstechnik

Wir tauschen Ihre Gas- oder Ölheizung gegen ein modernes System — meist eine Wärmepumpe, gelegentlich Hybrid. Mit Förderoptimierung, Heizlastberechnung und hydraulischem Abgleich.

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