Sanibrüder GmbH

Glossar

F-Gase

Fluorierte Kältemittel wie R32 oder R410A — geregelt durch die EU-F-Gase-Verordnung 2024/573.

Synthetische Kältemittel wie R32 (GWP 675) oder R410A (GWP rund 2.088). Sie stecken noch in vielen Klimaanlagen und Wärmepumpen; die EU-F-Gase-Verordnung 2024/573 senkt die verfügbaren Mengen schrittweise bis 2050 auf null.

Dichtheitskontrollen sind Pflicht ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent Füllung — das sind etwa 7,4 kg R32 oder 2,4 kg R410A; für gekennzeichnete hermetisch geschlossene Geräte gilt die Grenze von 10 Tonnen. Kleine Split-Geräte mit R32 liegen meist darunter, größere Multi-Split-Anlagen, vor allem mit R410A, oft darüber.

Neue Luft-Wasser-Split-Wärmepumpen und Monoblock-Geräte bis 12 kW mit Kältemitteln ab GWP 150 dürfen ab 2027 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, Luft-Luft-Split-Klimageräte bis 12 kW ab 2029. Ab 2032 sind F-Gase in Monoblock-Geräten bis 12 kW ganz ausgeschlossen, ab 2035 auch in Split-Geräten bis 12 kW. Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen.

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